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VG Augsburg, 11.11.2014 - Au 1 S 14.1500 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Sofort vollziehbares Tierhaltungsverbot; erhebliche tierschutzrechtliche Verstöße; Verhältnismäßigkeit der Anordnung; Maßgabeentscheidung (Frist); Androhung der Ersatzvornahme
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- VGH Bayern, 14.03.2008 - 9 CS 07.3231
Tierschutz; Pferdehaltung; Auflösung des Bestandes; Ersatzvornahme; Umdeutung
Auszug aus VG Augsburg, 11.11.2014 - Au 1 S 14.1500
Das Vollstreckungsmittel der Ersatzvornahme ist zur Durchsetzung einer Tierbestandsauflösung ungeeignet, weil die hierzu erforderliche Besitzaufgabe, Herausgabe und Veräußerung der Tiere jeweils nur von dem zivilrechtlich Berechtigten vorgenommen werden kann und überdies teilweise auch die Abgabe von Willenserklärungen voraussetzt, während die Ersatzvornahme nach Art. 32 VwZVG nur zur Erzwingung vertretbarer Handlungen vorgesehen ist (BayVGH, B.v. 14.3.2008 - 9 CS 07.3231).
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2018 - 5 S 16.17
Artgerechte Haltung von Tieren
Die von der Beschwerde zitierten Entscheidungen des Verwaltungsgerichts München vom 6. Juli 2016 - M 23 K 16.315 -, juris, sowie des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 11. November 2014 - Au 1 S 14.1500 -, juris, nach denen in vergleichbaren Fällen Haltungs- und Betreuungsverbote erst nach wiederholten und nachhaltigen Verstößen gegen tierschutzrechtliche Auflagen verfügt worden seien, sind schon deshalb nicht behelflich, weil diesen nicht vergleichbare Sachverhalte zu Grunde liegen und sich ihnen für die hier vorliegende Fallkonstellation nichts entnehmen lässt.